Fachberatung nach § 8a, § 8b und 4 KKG


Sie sind in großer Sorge um ein Kind oder einen Jugendlichen, mit dem Sie in Ihrem beruflichen Kontext zu tun haben?
Sie fragen sich, ob das, was Sie sehen, Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind?
Sie sehen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und sind unsicher, wie Sie Eltern darauf ansprechen können?

In der Fachberatung im Kinderschutz-Zentrum erhalten Sie von Insoweit erfahrenen Fachkräften (InsoFa*) Unterstützung rund um folgende Themen:
  • Gefährdungseinschätzung
  • Vorbereitung des Gesprächs mit den Eltern und dem Kind bzw. Jugendlichen
  • Planung der nächsten Schritte bezüglich möglicher Hilfeangebote für Kinder und Eltern
  • ggf. Unterstützung bei der Einbeziehung des Jugendamtes und/oder anderer Fachkräfte
  • Klärung des "dauerhaft schlechten Bauchgefühls"
  • Beratung zu internen Abläufen in Ihrer Einrichtung
  • Klärung allgemeiner fachlicher Fragen

Diese Beratungsangebote des Kinderschutz-Zentrums sind für Sie kostenfrei und können auf Wunsch auch anonym in Anspruch genommen werden.

* Der Begriff Insoweit erfahrene Fachkraft findet sich im Bundeskinderschutzgesetz von 2012 und dem Kinderschutzgesetz für Schleswig-Holstein von 2006. Diese Gesetze bilden die zentrale Grundlage dafür, dass Sie einen rechtlichen Anspruch auf Beratung haben, wenn Sie Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sehen. Gleichzeitig beinhalten sie auch Vorgaben zu den Verpflichtungen von Fachleuten hinsichtlich des Vorgehens bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung.

Hier finden Sie den Flyer über unser Fachberatungsangebot und unseren akteullen Jahresbericht 2021